Über uns

Die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen angesiedelte Zentralstelle ist niedersachsenweit zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zuständig.

Was ist der Aufgabenbereich der ZHIN?

Das Ziel der ZHIN ist die effektive Verfolgung von Personen, die sich in einer Weise, die gegen das geltende deutsche Strafrecht verstößt, unter Zuhilfenahme des Internets äußern und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnen. Durch diese Form von Hasskriminalität wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt. In einem auf diese Weise verrohten Umfeld kommt es schon jetzt dazu, dass bestimmte Meinungen aus Sorge vor Reaktionen nicht mehr geäußert werden oder sich bestimmte Personengruppen vollständig aus den sozialen Medien zurückziehen. Die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen sagen und sich darüber austauschen zu können, stellt jedoch einen wesentlichen Grundpfeiler unserer Gesellschaft dar, welchen die ZHIN mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt.

In herausgehobenen Fällen von Hasskriminalität führt die ZHIN die Ermittlungsverfahren selbst. Darüber hinaus ist sie zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus diesem Bereich für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden Niedersachsens.

Was kann ich als Betroffener oder Zeuge von Hasskriminalität unternehmen?

Wer Opfer oder Zeuge eines Hasspostings beispielsweise bei Facebook oder Twitter wird, kann dieses auf mehreren Wegen zur Anzeige bringen, damit ein solches Verhalten nicht folgenlos bleibt. Strafanzeigen können kostenlos und auch ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts selbst gestellt werden. In den weitaus meisten Fällen ist nach erfolgreicher Anzeigeerstattung selbst für den Fall einer Gerichtsverhandlung keine persönliche Zeugenaussage vor Gericht notwendig.

Da die sozialen Medien zur Löschung strafbarer Inhalte gesetzlich verpflichtet sind, ist zur effektiven Strafverfolgung die Sicherung des Postings durch Screenshot dringend erforderlich.

Eine Anzeige von Hasspostings ist alternativ auch persönlich bei jeder Polizeidienststelle möglich.